Wer einen Schaden verursacht, wird dafür haftbar gemacht. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen.
Ein Beispiel:
- Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen in Gebäuden (z.B. Mietwohnungen).
- Unter bestimmten Voraussetzungen deckt die Privathaftpflichtversicherung auch Schäden, die von mitversicherten Kindern verursacht werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bis zu 15 Millionen Euro bei elektronischem Datenaustausch und Internetnutzung (z. B. Weiterleitung von virenverseuchten E-Mails).
- Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden an bestimmten beweglichen Sachen, die Sie gemietet, geleast, geliehen oder gelagert haben.
Wer ist geschützt:
- Fußgänger
- Radsportler, einschließlich der Teilnahme an einem Radrennen (z. B. Triathlon, Straßenrennen) oder Training, sofern das Training und die Teilnahme an dem Wettkampf privat sind
- Freizeitsportler, wie z. B. Inline-Skater
- Mieter einer Wohnung oder eines Hauses